Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von UNZRSTRBR. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit UNZRSTRBR abgeschlossenen Vertrages zur Benutzung des Studios, der Kurse oder Online Kurse berechtigt sind.
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
Der Online-Vertragsschluss geschieht durch das Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“. Daraufhin sendet UNZRSTRBR per Mail den Einladungslink zu den gebuchten Onlinekursen. Der Einladungslink zu den verschiedenen Online Kursen ist nur für den Käufer bestimmt. Ebenso dürfen die Inhalte der Kurse nicht gefilmt und an Dritte weitergeleitet werden. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
Die Teilnahme für das Kindertraining setzt die Unterschrift der Erziehungsberechtigten voraus. Die Aufsichtspflicht von UNZRSTRBR beginnt mit der Übergabe der Kinder an den Trainer fünf Minuten vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit. Die Aufsichtspflicht endet mit Ablauf der Trainingseinheit. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass mit Ablauf der Trainingseinheit eine bevollmächtigte Person anwesend ist. Die Abholzeiten sind einzuhalten.
Bevor ein intensives und körperlich anspruchsvolles Training durchgeführt wird, muss jeder Teilnehmer den Anamnesebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen versichert der Klient gegenüber UNZRSTRBR, dass er sportlich voll belastungsfähig ist und es keine medizinischen Auffälligkeiten gibt, die ein intensives Training verhindern. Der Klient hat den Trainer zu Beginn der Stunde über Beschwerden, Krankheit und Verletzung, die ein körperliches Training behindern, zu unterrichten. Das Training wird an die körperliche, geistige und physische Verfassung angepasst. Das gleiche gilt für das Kinder- und Jugendtraining. Hier muss ein Erziehungsberichtigter den Übungsleiter auf mögliche Einschränkungen hinweisen. Die Teilnehmer der Online Kurse bestätigen durch die aktive Teilnahme am Online Kurs, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, diesen durchzuführen und haften für ihre Gesundheit.
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nur Zutritt zum Studio, um an dem gebuchten Training oder Kurs teilzunehmen. Außerhalb der Kurszeiten ist eine Nutzung nicht gestattet.
UNZRSTRBR ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Die Haftung für Verletzungen oder entstandene Schäden bei unsachgemäßem Einsatz der Sportgeräte oder gegen die Anweisung der Trainer wird ausgeschlossen. Schäden an Sportgeräten oder der Einrichtung durch unsachgemäßen Gebrauch der Sportgeräte wird dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Soweit im Vertrag oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten.
3.2.1. Das Mitglied ist verpflichtet UNZRSTRBR bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse oder Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von UNZRSTRBR (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.2.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., an UNZRSTRBR unverzüglich mitzuteilen.
Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke ins Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
Bei dem Personal und Kleingruppentraining wird monatlich eine Rechnung für die abgehaltenen Stunden verfasst. Diese ist innerhalb der nächsten 5 Tage, nach Rechnungserhalt, auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen! Dasselbe gilt für das Ernährungscoaching. Beim Kinder- und Jugendtraining wird durch UNZRSTRBR eine monatlich kündbare Mitgliedschaft erworben. Die Preise für das Kindertraining betragen (stand 11/2022) 50€, für das Jugendtraining (Stand 11/2022) 60€ im Monat. Ausgenommen werden hier alle Schulferien und Feiertage in Bayern. Der Monat August ist beitragsfrei für das Kinder & Jugendtraining. Die UNZRSTRBR GmbH & Co.KG hält es sich frei, die Preise für das Personal und Kleingruppentraining individuell zu gestalten.
4.2.1 Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, ist UNZRSTRBR berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. UNZRSTRBR wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird UNZRSTRBR hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält UNZRSTRBR sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind auf im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist UNZRSTRBR berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist UNZRSTRBR berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Mögliche Preiserhöhungen werden frühzeitig schriftlich kommuniziert.
Für das Personal und Kleingruppentraining wird keine Mitgliedschaft benötigt, es werden die abgehaltenen Stunden monatlich in Rechnung gestellt (s.o.). Für das Kinder- und Jugendtraining, sowie die Online Kurse wird eine monatlich kündbare Mitgliedschaft erworben. Diese ist immer zu Ende des Monats mit sofortiger Wirkung kündbar. Eine Kündigung muss der UNZRSTRBR GmbH & Co.KG schriftlich vorliegen. Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Fitness Class (offenes Kleingruppentraining) findet zweimal wöchentlich statt. (Stand 10/2023). In den Ferien und Feiertagen (Bundesland Bayern) kann es zu unterschiedlichen Kurszeiten, als denen auf der Internetseite (www.unzrstrbr.de) angegebenen kommen. Mit dem Kauf einer 10er Karte werden die Teilnehmer einer Whats App Gruppe hinzugefügt, über welche die Anmeldung geregelt wird. Die Teilnahme bei einem Kleingruppentraining/ Fitness-Class wird in der entsprechenden Whats App Gruppe angemeldet. Dies ist nur möglich, solange die Maximalanzahl nicht überschritten ist. Die 10er Karte für die Fitness Class hat eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Rechnungsdatum und ist nicht auf weitere Personen übertragbar.
Sollte ein Personal/Kleingruppentraining/ Fitness-Class oder ein Ernährungscoaching Termin aus diversen Gründen nicht wahrgenommen werden können, ist eine Absage des Termins bis zu 24h vor Terminbeginn möglich. Sollte dies nicht rechtzeitig passieren, wird die Stunde verrechnet.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet UNZRSTRBR nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von UNZRSTRBR auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von UNZRSTRBR.
Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntgewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr. UNZRSTRBR ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
UNZRSTRBR ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. UNZRSTRBR wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder solchen Forderungen gegen UNZRSTRBR aufrechnen, die in einem synallagmatischen Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen UNZRSTRBR auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
Vertragssprache ist deutsch.